Internationales Familienrecht

Ein Spezialgebiet der Kanzlei Stürmann Rechtsanwälte & Notarin

Längst sind auch Familienstrukturen international aufgestellt: Sie lebt in Frankreich, er in Deutsch-land, die Kinder studieren in Spanien, geheiratet wurde einst in Italien und zuletzt lebten alle zusammen in Schweden. Ob zuständiges Gericht oder anzuwendendes Recht – Wir behalten für Sie den Überblick! Gern auch schon bevor es zum Streitfall kommt.

 

Für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder wechselnden Aufenthaltsorten beraten wir zu Regelungen für sie möglichen Rechts- oder Güterstandswahl. Und soweit erforderlich unterstützen wir Sie bei der internationalen Durchsetzung Ihrer familienrechtlichen Ansprüche.

Wir vertreten und beraten Sie betreffend Sorge- und Umgangsrecht im internationalen Kontext und unterstützen Sie auch betreffend den unberechtigten grenzüberschreitenden Wegzug eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind, sogenannte Kindesentführung.

 

In unserem Notariat stehen wir Ihnen für die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Testamenten und Erbverträge, aber auch bei dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses zur Seite.

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.